Sprechen wir von Menschen, welche krank oder gebrechlich sind und zu Hause betreut werden, dann dürfen wir die Angehörigen nicht vergessen.
Sie sind es oftmals, welche ein Verbleiben zu Hause erst möglich machen. Sie sind es, welche neben Haushalt und Pflege alles Drumherum organisieren: Mit der Krankenkasse telefonieren, Arzttermine abmachen, Transportdienste organisieren, Hilflosenentschädigung beantragen, Pflegebetten beschaffen. Sie sind da – für Gespräche, für ein gemeinsames Schweigen, für die Sicherheit und zur Unterhaltung. Oft führt diese Beanspruchung dazu, dass pflegende Angehörige beruflich kürzer treten.
Deshalb freue ich mich über den Gesetzesentwurf, welchen der Bundesrat im Juni in die Vernehmlassung geschickt hat: 1. Arbeitgeber sollen bei Kurz-Absenzen für die Pflege von Angehörigen zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet werden. 2. Eltern von schwerkranken Kindern soll ein Pflegeurlaub von max. 14 Wochen gewährt werden. 3. Der Anspruch auf Betreuungsgutschriften soll früher zum Tragen kommen.
Es gibt eine Angehörigengruppe, an welche (noch) niemand denkt: die sogenannten Young Carers. Eine kürzlich durchgeführte Studie zeigt, dass in der Schweiz durchschnittlich 8% aller Kinder und Jugendlichen Pflege- und Betreuungsaufgaben übernehmen, wenn ihre Eltern oder Grosseltern körperlich oder psychisch erkranken. Durch ihre Situation können sie in Schule und Lehre ins Hintertreffen geraten. Auch sie brauchen Unterstützung.
Vor pflegenden Angehörigen, egal welchen Alters, ziehen wir den Hut. Sie sollen für ihre wertvolle Aufgabe von der Gesellschaft gestärkt werden. Nicht nur mit grossem Respekt, sondern auch mit handfesten Massnahmen wie finanzieller Unterstützung und Pflegeurlaub.
Ausserdem: Im Hinblick auf den kommenden Mangel an Pflegefachpersonen brauchen wir jede Hilfe. Diese erhalten wir unter anderem von gestärkten Angehörigen. Die SP Glarus wird sich für sie einsetzen