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Kantonsspital Glarus – was ist die Strategie?

Gestützt auf Art. 82 der Landratsverordnung hat die SP-Fraktion heute die folgende dringliche Interpellation eingereicht.

 

Ausgangslage


Für unsere Glarner Bevölkerung wollen wir eine wohnortnahe, qualitativ gute und bezahlbare Gesundheitsversorgung. Die Kündigungen, welche im Kantonsspital ausgesprochen werden, zeigen, dass die Herausforderungen für das Spital gestiegen sind und dass das Gesundheitswesen im Umbruch ist.


Wir fragen uns, inwieweit die Entlassungen ein Zeichen von Qualitäts- und Leistungsabbau sind. Denn weniger Personal könnte bedeuten, dass Leistungen nicht mehr in gleicher Menge oder in gleicher Qualität angeboten werden. Oder dass in Kauf genommen wird, dass das Personal (noch mehr) an seine Grenzen kommt. Falls dem so wäre: Beides ist nicht im Sinne der SP.


Ausserdem wurden aus der Bevölkerung Fragen an uns herangetragen, die zeigen, dass sich viele Menschen ebenfalls diese Gedanken machen.

 

Es braucht unser Spital und es soll weiter mit guten Leistungen bestehen – das ist das Ziel. Es braucht die engagierten Mitarbeitenden; dafür danken wir allen, die im Spital arbeiten und ihm treu bleiben.

 

Mit unserer Interpellation erhoffen wir uns eine Diskussion anzustossen. Die übergeordneten Fragen lauten: Wie können wir mit den begrenzten Ressourcen das Passende anbieten? Was wollen wir uns leisten, was können wir uns leisten, was müssen wir uns leisten, damit die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet ist?


Die Interpellation ist in einem lösungs- und prozessorientierten Sinne anzusehen. Wir möchten nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden – zum Beispiel nur noch ein grosses Defizit abnicken zu können. Und wir wollen gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden. Deshalb: Wir wollen jetzt mitdiskutieren, jetzt mitdenken, jetzt zusammen an einem Strick ziehen, jetzt für eine weiterhin gute Gesundheitslandschaft in unseren Kanton sorgen.

 

Im Vorfeld der Fragen wird die Ausgangslage nochmals detaillierter geschildert.

 

Fragen


1. Entlassungen – genauer Grund und in welchen Bereichen?

Im Geschäftsbericht 2022, im Landrat im Juni 2023 und noch beim Pensionierten-Anlass im Oktober 2023 wurde dahingehend informiert, dass man – trotz der Lohnerhöhungen und Ausbildungsoffensive - «auf Kurs» sei. Im November 2023 wird öffentlich, dass es zu Entlassungen kommt. Während des Sommers 2023 wurden weniger Patienten stationär behandelt. Trotzdem sei das nicht der alleinige Grund, warum Entlassungen nötig wurden.


  • Was hat sich seit Juni 2023 verändert?

  • In welchen Bereichen werden wie viele Stellen abgebaut?

  • Warum werden in diesen Bereichen Stellen abgebaut?

  • Muss das Personal mit weiteren Entlassungen rechnen?

  • Welchen Beitrag leistet der Stellenabbau zur Gesundung der finanziellen Lage?

  • Es wurde kommuniziert, dass das KSGL im Vergleich mit anderen Spitälern mehr Pflegende anstellt. Auf welche Benchmark-Tabelle(n) der Spitäler stützt sich die Leitung des KSGL bei dieser Aussage? (Quellenangaben)

 

2. Kurz-, mittel-, langfristige Strategie?


Wir lesen in medinside.ch (22.12.2023, Gastbeitrag, Autorin S. Hackethal, CEO KSGL), dass es für «einen kontrollierten Schrumpfungsprozess» Mut brauche. Und dass «Vorhalteleistungen langfristig kein tragfähiges Konzept sind, da sie ein finanzielles Risiko darstellen». Das tönt nach einer langfristigen Strategie, von welcher der Landrat nichts weiss. Das führt insofern zu Fragen, da der Kanton der alleinige Aktionär des KSGL ist und gemäss Gesundheitsgesetz für die «Sicherstellung der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung einschliesslich der Rettungsdienste» zuständig ist.


Das KSGL ist aus der Spitalplanung Modell Ost ausgestiegen – zusammen mit dem Kantonsspital Graubünden. Eine neue Spitalplanung wurde in Auftrag gegeben, die Resultate werden im Frühling 2024 erwartet.


  • Mit welcher Fragestellung wurde der Auftrag erteilt?

  • Was ist die Strategie des KSGL, bis die Resultate vorliegen?

  • Warum genau ist das KSGL aus der Spitalplanung Modell Ost ausgestiegen?

  • Welche Vorstellungen bestehen in Bezug auf die Kooperation mit anderen Spitälern?

  • Wie und wann gedenkt der Regierungsrat den Landrat und die Bevölkerung über die kurz-, mittel- und langfristige Strategie des KSGL (auch in Bezug auf die Angebote, siehe unten) zu informieren?

  • Was ist die Vision des KSGL in Bezug auf eine integrierte Gesundheitsversorgung im Kanton?

  • Da sich die Entscheide des KSGL auf die gesamte Versorgungskette auswirken (Heime, Hausärzteschaft, Spitex, betreuende Angehörige) und mit der kommenden einheitlichen Finanzierung zwischen ambulant und stationär (EFAS) die integrierte Gesundheitsversorgung zunimmt, ist zu überlegen, ob der Kanton betreffend Leistungen eine koordinierende Rolle einnehmen sollte. Wie steht der Regierungsrat dazu?

 

3. Angebote – welche braucht es, um die Sicherheit und Qualität der Grundversorgung zu gewährleisten?


«Was wollen und können wir uns noch leisten?» - Auch aus Sicht der SP gilt es diese Frage zu diskutieren. Zusätzlich muss die Frage «Was müssen wir uns leisten, damit die Sicherheit der Bevölkerung und eine qualitativ gute Grundversorgung weiterhin gewährleistet sind?» gestellt werden.


  • Welche Angebote müssen zwingend aufrechterhalten werden, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und Branchenvereinbarungen einzuhalten (zum Beispiel des Interverbands für Rettungswesen)?

  • Wer wurde bisher einbezogen, wenn es um Entscheidungen des Angebots-/Personalabbaus ging? (Hauptabteilung Gesundheit des Kantons, Chef des koordinierten Sanitätsdienstes, Notrufzentrale, Bereichsleitungen und Qualitätsverantwortliche des KSGL, Personalkommission, Branchenverbände)

  • Welche Angebote des KSGL sind defizitär?

  • Welche Angebote werden durch den Kanton ganz oder teilweise mittels

  • Vorhalteleistungen finanziert?

  • In den Glarner Nachrichten vom 21.12.2023 war zu lesen, dass «das Leistungsspektrum im nicht-medizinischen Bereich überprüft wird». Welche Leistungen betrifft das?

 

4. Wie kann der Kanton unterstützen? - Lieber jetzt als zu spät.


Der Kanton unterstützt das KSGL mit gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL). Diese dürfen für Vorhalteleistungen in den Pflichtleistungsbereichen und für Beiträge für Rettungsdienste, aber auch für die «Aufrechterhaltung von Leistungen aus regionalpolitischen Gründen» verwendet werden.


Das ganze Gesundheitswesen ist im Umbruch; es wird vermehrt ambulant behandelt. Im Sinne der Steuerzahler liegt uns daran, dass das Spital schnell wieder auf solider Basis steht, damit der Kanton nicht zur Deckung eines Defizits zur Kasse gebeten wird.


Deshalb braucht das KSGL während dieses Transformationsprozesses Unterstützung – zum Beispiel durch eine Erhöhung der GWL für eine begrenzte Dauer mit entlastender Wirkung besonders für die Mitarbeitenden.

 

  • Wie steht der Regierungsrat zu diesem Vorschlag?

  • Falls ablehnend, welche Optionen sieht er, den Transformationsprozess zu unterstützen?

 

 Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung unserer Fragen und verbleiben mit vorzüglicher Hochachtung.

 

Im Namen der SP-Fraktion


Sabine Steinmann

Landrätin und Fraktionspräsidentin


Christian Büttiker

Landrat und Parteipräsident


Quelle: gl.ch (Landrat)

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