top of page

Gleiche Versorgung für alle

..auch bei der Psychotherapie. Psychologische Psychotherapeut/innen können ihre Leistungen seit Mitte 2022 selbständig über die Grundversicherung abrechnen, sofern eine Therapie von einem Hausarzt oder Psychiater angeordnet wird.

Für die Versorgung psychisch erkrankter Menschen sind damit bedeutende Verbesserungen angestossen worden, die aktuell auf dem Spiel stehen. Dies, weil die Versicherer eine massive Senkung des seit Mitte 2022 geltenden provisorischen Tarifs fordern. Kostendeckend zu arbeiten ist so praktisch nicht mehr möglich.

Trotzdem ist der Kanton Glarus als erster und bisher einziger Kanton auf die Forderung eingegangen und hat den Stundentarif gesenkt.

Weil mir eine gerechte Gesundheitsversorgung am Herzen liegt, habe ich im Namen der SP dem Regierungsrat folgende Fragen gestellt:


1. Es besteht ein reales Risiko, dass psychologische Psychotherapeut/innen aufgrund der Tarifsenkung ihre Leistungen privat und nicht mehr über die Grundversicherung anbieten. So würden Patienten mit einer Zusatzversicherung oder begüterte Selbstzahler bevorzugt, was faktisch eine Zweiklassenmedizin bedeutet. Wie steht der Regierungsrat zu diesen Befürchtungen?


2. Psychologische Psychotherapeuten/innen verdienen nun im Kanton Glarus weniger als in den benachbarten Kantonen. Welche Abwägung hat der Regierungsrat bei seinem Entscheid vorgenommen und wie wurden die Kriterien gewichtet (z. B. positiv für die Finanzen versus negativ für das Angebot im Kanton)?


3. Der Kanton Glarus hat dem Tarifsenkungsantrag der Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas, KPT) zugestimmt. Der Entscheid gilt somit nicht für Versicherer, für welche die Einkaufsgemeinschaft tarifsuisse verhandelt. Faktisch gelten also seit dem 1.1.2025 für die gleiche OKP-Leistung zwei unterschiedliche Tarife. Wie will der Regierungsrat unter diesen Umständen die Einhaltung des Gleichbehandlungsrundsatzes sicherstellen, respektive befürchtet er nicht, dass künftig Patienten deren Krankenkassen einen höheren Tarif vergüten, bevorzugt behandelt werden?


4. Ist der Regierungsrat angesichts der drohenden Verschlechterung der psychischen Gesundheitsversorgung und des Tarifchaos’ im Kanton sowie den gegenteiligen Entscheiden in anderen Kantonen bereit, den getroffenen Entscheid zu re-evaluieren und welche Möglichkeiten sieht er dafür?


5. Der Kanton Glarus ist daran, eine integrierte psychiatrische Versorgung aufzubauen. Es besteht ein Mangel an psychiatrisch-psychologisch-psychotherapeutischem Personal auf allen Ebenen (ambulant, stationär, Therapie, Pflege, Arzt). Gleichzeitig besteht ein steigender Bedarf nach diesen Leistungen (siehe Fussnoten). Inwiefern wurde dieser Umstand beim Tarifsenkungsentscheid mitberücksichtigt und mit welchen Massnahmen begegnet der Regierungsrat dem unbestrittenen Fachkräftemangel?


Das ist mein Votum im Landrat dazu:



Das ist die Antwort der Regierungsrates:




SABINE STEINMANN
SOZIAL UND BODENSTÄNDIG

Sabine Steinmann, Oberurnen

Spendenkonto

SP Kanton Glarus, 8754 Netstal
GRB Glarner Regionalbank
IBAN: CH43 0680 7311 4440 6512 0

spglarus.ch

Facebook von SP Glarus
Instagram von SP Glarus

Danke!

bottom of page