Votum Sabine Steinmann im Landrat des Kantons Glarus
Herr Präsident, meine Damen und Herren
Die SP-Fraktion bedankt sich als Erstes bei allen Beteiligten des Departements Bau und Umwelt, die sich schon lange mit dem Gschäft befassen, für ihre Arbeit.
Die SP-Fraktion beantragt Ihnen Eintreten auf das Geschäft.
Wir sind für Eintreten, weil s etzt nötig ist, dass wir eine vorausschauende Lösung aufgleisen.
Wir werden einen Rückweisungsantrag stellen, weil wir finden, dass eine vorausschauende Lösung mit der Kündigung des Vertrags nicht gesichert ist.
Gerne schildere ich Ihnen die Gründe für diese Meinung.
In der Eignerstrategie der Axpo Holding AG für die Aktionäre steht unter «Ziele der Eigner» folgendes: «Die von der Axpo gehaltenen Anteile an Netzen und Wasserkraft bleiben mehrheitlich direkt oder indirekt im Eigentum der öffentlichen Hand.»
ABER: Die Eignerstrategie ist nicht bindend.
UND: Der rechtverbindliche Aktionärsbindungsvertrag enthält diesen Passus nicht.
In der Eignerstrategie steht auch: „Die Aktionäre berücksichtigen die unternehmerische Autonomie der Axpo Holding AG und anerkennen als Aktionäre die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf die Unternehmensstrategie.“
Wir wissen: der Aktionärsbindungsvertrag gilt für acht Jahre ab Vertragsunterzeichnung.
Sagen wir jetzt einfach ja zur Auflösung des alten Vertragss, könen wir in acht Jahren nicht mitreden, was passiert. Was sagt dann die unternehmerische Autonomie der Axpo? Vielleicht, dass die Aktien verkauft werden? Und dass sie ins Ausland verkauft werden?
Acht Jahre sind schnell vergangen. Wir müssen regeln, wie wir dann die Fäden hier in der Schweiz und in der öffentlichen Hand behalten können, bevor wir den alten Vertrag auflösen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.