Als einzige Partei trägt die SP das Wort «sozial» in ihrem Namen. So ist es uns nicht egal, wie es Haushalten mit niedrigem Einkommen jetzt geht. Sie werden mit höheren Krankenkassenprämien, Energiekosten und der Teuerung prozentual mehr belastet.
Deshalb wollte die SP wissen: Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, um in der aktuellen Lage finanzielle Engpässe von Glarner Haushalten abzufedern? Als einzige konkrete Massnahme schlägt er vor, die Steuern zu reduzieren. Doch das entlastet die tieferen Einkommen nicht massgeblich. Und weniger Steuereinnahmen bedeuten weniger Geld für den Kanton, welches er für soziale Zwecke verwenden kann (siehe Kleingedrucktes).
Der Regierungsrat sieht ansonsten ausreichend Instrumente, um gezielt zu unterstützen. Ja gut, nutzen wir zuerst, was an Unterstützungsmöglichkeiten vorhanden ist – und wenn sich zeigt, dass es nicht genügt, schauen wir weiter. Ein zukünftiger Ansatz könnte sein, die Einkommens- und Vermögensgrenzen für den Erhalt der Prämienverbilligung zu verschieben, so dass Familien mehr entlastet werden.
Gesundheitliche Probleme und finanzielle Notlagen sind leider oft und ungerechterweise miteinander verbunden. Die SP-Fraktion hat im Rahmen des Pflegegesetzes eine Unterstützung initiiert, welche ab diesem Jahr beantragt werden kann: Pflegende und betreuende Bezugspersonen erhalten einen Anerkennungs-Beitrag von 500 Franken monatlich.
Voraussetzungen
Die pflege- oder betreuungsbedürftige Person wohnt im Kanton Glarus und nicht in einem Pflegeheim.
Die Bezugsperson pflegt oder betreut durchschnittlich mindestens eine Stunde pro Tag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Die Bezugsperson hat eine ärztliche Anordnung dafür.
Die Bezugsperson hat den Kurs «Pflegen zu Hause SRK» absolviert (der Kanton übernimmt die Hälfte der Kosten) oder weist pflegerische Praxiskompetenz nach.
Aus meiner Sicht hat der Kanton bei der Information über Unterstützungsmöglichkeiten gegenüber der Bevölkerung eine Bring-Schuld. Gleichzeitig liegt es auch bei Ihnen: Können Sie Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen? Bitte, nutzen Sie die bestehenden Angebote. Genau dafür gibt es sie, genau dafür gibt es unseren Sozialstaat. Genau dafür engagieren wir uns von der SP.
Wer um Unterstützung fragt, beweist Eigenverantwortung und Mut. Das wünsche ich Ihnen allen bei allem, was Sie im 2023 tun: guten und frohen Mut!
Kostenlose finanzielle Beratung und Unterstützung
Soziale Dienste: 055 646 69 70
Wenn eine Behinderung besteht – Pro Infirmis: 058 775 16 16
Wenn Sie im Pensionsalter sind – Pro Senectute: 055 645 60 20
Winterhilfe: Unterstützt für erhöhte Nebenkosten oder bei finanziellen Notlagen: 077 417 19 05
Krankenkasse: Haben Sie Mühe, die Prämien zu zahlen? Dann können Sie einen Antrag auf eine Verbilligung stellen – Steuerverwaltung: 055 646 61 50
Neu seit 2023: Beitrag für pflegende und betreuende Angehörige, Fachstelle Pflege und Betreuung, 055 646 67 01
Koordination Gesundheit KOGE: Anlaufstelle Gesundheitsfragen; macht keine finanzielle Beratung, aber vermittelt an geeignete Stellen, 055 646 60 50
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